Spezialthemen

Scheinselbstständigkeit

Menschen mit Behinderung

Betriebliches Eingliederungsmanagement
Spezialthema Scheinselbstständigkeit
Ein komplexes Feld zwischen Festanstellung und Selbstständigkeit.
Scheinselbstständige Arbeitnehmer sind Personen, die als Selbstständige auftreten, tatsächlich aber abhängig Beschäftigte im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV sind. Welche Folgen Scheinselbstständigkeit für Auftraggeber und Auftragnehmer mit sich bringen und wie diese vermieden werden können erfahren Sie bei uns. Die Scheinselbstständigkeit stellt innerhalb des Arbeits- und Sozialrechts einen komplexen Rechtsbereich dar. Pauschale Lösungen gibt es nicht, zu prüfen ist die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung in jedem konkreten Einzelfall, wobei das Gesamtbild der Arbeitsverhältnisse ausschlaggebend ist. Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen müssen Auftraggeber bzw. Arbeitgeber prüfen.
Spezialthema Menschen mit Behinderung
Für ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben.
Das Sozialrecht greift genau dann, wenn Menschen auf Unterstützung angewiesen sind – sei es durch Krankheit, Arbeitslosigkeit, Behinderung oder im Alter. Es stellt sicher, dass jeder Mensch – mit und ohne Behinderung – ein selbstbestimmtes Leben führen kann. Gerade für Menschen mit Behinderung gibt es wichtige Schutzrechte und spezielle Regelungen, z.B. zu Beschäftigung, Kündigungsschutz und Teilhabe. Wir kennen all die Besonderheiten dieser Lebenssituationen – und setzen uns dafür ein, dass Ihre Ansprüche nicht nur Gesetz bleiben, sondern Wirklichkeit werden.
Spezialthema Betriebliches Eingliederungs-management
Profitabel für Beschäftigte und Arbeitgeber.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bietet die Möglichkeit, den Ursachen von Arbeitsunfähigkeitszeiten Beschäftigter nachzugehen und nach Möglichkeiten zu suchen, künftig Arbeitsunfähigkeitszeiten zu verringern oder gar zu vermeiden. Der Gesetzgeber verlangt von den Arbeitgebern den Nachweis über ein BEM, um letztlich Arbeitnehmer, die länger als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, möglichst früh wieder in den Arbeitsprozess der Firma einzugliedern, um die Arbeitsplätze der Arbeitnehmer langfristig zu erhalten. Zentrale Maßnahmen hierbei sind: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur medizinischen Rehabilitation und begleitende Hilfen im Arbeitsleben.