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Rechtsanwalt Rainer Göhle ist Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht. Dabei bietet [rg] ein über 25 Jahre gewachsenes Rechtswissen und eine vertrauensvolle sowie partnerschaftliche Zusammenarbeit. Darüber hinaus verfügt die Kanzlei über ein exzellentes Wissen verbunden mit einem tiefen Erfahrungsspektrum bei Spezialthemen wie Scheinselbstständigkeit, Menschen mit Behinderung und auch dem betrieblichen Eingliederungsmanagement. Stets stehen die Bedürfnisse der Mandanten im Mittelpunkt, weil sie sich jederzeit auf den alles entscheidenden [rg]-Mehrwert verlassen können:
[rg] – konsequent in Farbe statt schwarz-weiß beraten und vertreten zu sein.
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