Spezialthema Menschen mit Behinderung.
Mit individuellen arbeits- und sozialrechtlichen Auswirkungen.
Für ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben.
Wir setzen Inklusion durch.
Menschen mit Behinderung sind mit ganz individuellen Problemen konfrontiert und brauchen häufig Unterstützung, um ihre Rechte durchzusetzen. Für sie gelten generell dieselben Rechte wie für alle anderen. Um ihnen gerade im Arbeits- und Sozialleben ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber spezielle Rechte geschaffen. Bei der Einhaltung dieser Rechte sind Sachverhalte zu beachten, die für andere nicht gelten, es gibt Merkzeichen, die einen gewissen Ausgleich für die Erschwernis schaffen sollen. Im Arbeitsrecht gibt es viele Besonderheiten für Arbeitnehmer mit Behinderung. Dies betrifft unter anderem Urlaub, Beschäftigung und Kündigungsschutz. Für Unternehmer ergeben sich daraus Anforderungen im Personalmanagement. Unsere Kanzlei ist auf all die besonderen Belange dieses Segments spezialisiert.
Antworten auf viele Fragen.
Wir geben seit Jahren Seminare für Schwerbehindertenvertreter zu allen Fragen des Schwerbehindertenrechts. Antworten auf Fragen wie:
Was mache ich als Mensch mit Behinderung, wenn meinem Antrag nicht entsprochen wird?
Muss ich dem Arbeitgeber sagen, dass ich schwerbehindert bin?
Welche besonderen Rechte habe ich?
Macht es Sinn, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen? Wie kann ich mich wehren, wenn mein Grad der Behinderung (z. B. nach einer Krebserkrankung) herabgesetzt wird?
Was hat die Gleichstellung mit Gefährdung zu tun?
Muss ich mehr als acht Stunden arbeiten?
Was kann ich tun, wenn ich wegen meiner Behinderung nicht eingestellt werde?
Was ist ein Präventionsverfahren?
Wie gehe ich als Arbeitnehmer mit Behinderung bei Kündigung am besten vor?
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